Zu Protokoll gegebene Rede von Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) zur ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung „Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen, zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (BUK-Neuorganisationsgesetz – BUK-NOG) BT-Drs. 17/12297 am 21.02.2013 im Plenum des Deutschen Bundestages
Sehr geehrte Frau Präsidentin/Herr Präsident!
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
die Organisation der Unfallversicherung ist seit 2008 deutlich gestrafft worden. Mit dem „Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz“ wurde eine deutliche Reduzierung der gewerblichen Berufsgenossenschaften von 23 auf 9 festgeschrieben. Zudem sollten die bundesunmittelbaren Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand auf einen Träger beschränkt werden. Die Selbstverwaltungen der Unfallkassen sind beauftragt worden, ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten.
Nach den Vorschlägen der Selbstverwaltungen fusioniert nun die Unfallkasse des Bundes mit der Eisenbahn-Unfallkasse. Die Unfallkasse Post und Telekom fusioniert mit der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft. Der vorliegende Gesetzentwurf schafft nunmehr für diese Vereinigungen die notwendige rechtliche Grundlage.
So werden im Bereich des Sozialgerichtsgesetzes Teile der Anregungen der 83. Justizministerkonferenz zur Entlastung der Sozialgerichte umgesetzt.
Im Bereich des Arbeitsschutzes stellt die Bundesregierung klar, dass der Gesundheitsbegriff sowohl die physische als auch die psychische Gesundheit umfasst. DIE LINKE begrüßt diese Änderungen ausdrücklich.
Schließlich werden Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber insofern entlastet, als zukünftig nicht mehr bei jeder Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses eine Arbeitsbescheinigung auszustellen ist. Das soll künftig nur noch auf Wunsch der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers oder der Agentur für Arbeit geschehen. Im Verhältnis zur Agentur wird den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern ermöglicht, direkt Bescheinigungen auf elektronischem Wege an die Bundesagentur für Arbeit zu schicken.
In dem Gesetz findet sich eine Regelung zur Prüfung der Künstlersozialabgabe. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Deutschen Rentenversicherung die Verpflichtung im Rahmen der herkömmlichen Arbeitgeberprüfung turnusmäßig (alle vier Jahre) mit prüft. Während die Bundesregierung hier Verwaltungskosten von rund 500.000 Euro unterstellt, sieht die Deutsche Rentenversicherung Bund ein Missverhältnis von Prüfungsaufwand und Ertrag. Denn sie unterstellt Kosten in Höhe von 50 Millionen Euro. Diesen Bedenken der Deutschen Rentenversicherung hat sich der Bundesrat angeschlossen. Wir LINKEN wollen auch, dass die Abgabe korrekt erfasst, abgeführt und regelmäßig geprüft wird.
Die Organisationsreform in der Unfallversicherung ist durch das einschlägige Gesetz von 2008 beschlossen worden. Die nunmehr rechtlich abzusichernden Vorschläge der Selbstverwaltungen werden von unserer Seite nicht kritisiert.
Die LINKE begrüßt die Klarstellung, dass im Arbeits- und Gesundheitsschutz sowohl physische als auch psychische Belastungen abgedeckt sind. Damit sollte der Weg zu einer Anti-Stress-Verordnung geebnet sein.
Über das begrenzte Prüfrecht der Berufsgenossenschaften müssen wir noch diskutieren. Diese dürfen nunmehr lediglich in Ausnahmefällen noch selbst prüfen, ob die Betriebe den zutreffenden Beitrag zahlen. Dies macht die Rentenversicherung zwar im Prinzip, wendet dabei aber nicht immer ausreichende Maßstäbe an. Hier bietet sich eine flexiblere Regelung an, die den Berufsgenossenschaften bei Vorliegen von Verdachtsmomenten ein eigenständiges Prüfrecht zugesteht.
Vielen Dank!
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