Zu Protokoll gegebene Rede von Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) TOP 25
zum Antrag DIE LINKE „Sicherungslücke im Übergang von Arbeitslosengeld in eine Erwerbsminderungsrente schließen“, BT-Drs. 17/13113
am 27.06.2013 im Plenum des Deutschen Bundestages
Sehr geehrte/r Frau Präsidentin/Herr Präsident!
Meine Damen und Herren!
Derzeit besteht eine Sicherungslücke für Menschen, die Arbeitslosengeld nach dem dritten Buch Sozialgesetzbuch, dem SGB III, beziehen und in die Erwerbsminderungsrente wechseln müssen.
Grund dafür ist: Mit dem Tag der Bewilligung der Erwerbsminderungsrente erlischt der Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Das ist ein Problem. Denn so ist die Nahtlosigkeit, die eigentlich zwischen den Systemen der sozialen Sicherung in allen Fällen gewährleistet sein muss, in bestimmten Fällen nicht gegeben.
Das Problem entsteht dadurch, dass befristete Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erst ab dem siebten Kalendermonat nach Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit gezahlt werden dürfen, gleichzeitig mit Bewilligung aber die Nahtlosigkeitsregelung des SGB III nicht mehr greift.
Zusätzlich kann es zu Bearbeitungszeiten von bis zu 18 Monaten kommen.
Es geht hier also um diejenigen, die weder Anspruch auf Krankengeld haben noch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung.
Sie müssen dann entweder ihren Lebensunterhalt inklusive Krankenversicherung über mehrere Monate selbst bestreiten oder Hartz IV bzw. Sozialhilfe beantragen.
Das wiederum bedeutet für sie:
Bedürftigkeitsprüfungen und eventuell auch die Einbeziehung von Haushaltsangehörigen über das falsche Konstrukt der Bedarfsgemeinschaft, das die DIE LINKE ebenfalls ablehnt.
Es kann dann zu fiktiven Hilfebedürftigkeiten anderer Haushaltsmitglieder kommen, die für diese mit Pflichten verbunden sind.
Wohnungsgröße und Vermögen der Bedarfsgemeinschaft werden plötzlich relevant.
Hier werden Menschen in sogenannten Bedarfsgemeinschaften mit Problemen belastet, die eigentlich nicht ihre eigenen sind, sondern der Untätigkeit einer Regierung geschuldet sind, die das Problem längst erkannt hat.
Auf eine Kleine Anfrage der LINKEN zu dieser Sicherungslücke antwortete die Bundesregierung:
Dieses Problem betreffe ja nur sehr wenige Einzelfälle. Das jedoch sollte keinesfalls ein Argument für Untätigkeit sein.
Es bedeutete ja: Dass Minderheiten schlechter behandelt werden dürfen, weil sie Minderheiten sind.
Das darf so nicht sein.
Die Bundesregierung hatte nun genug Zeit, sich mit dem Problem auseinanderzusetzen.
Die Bundesregierung hat mit ihrem Zugeständnis, die Sachlage prüfen zu wollen, einen Handlungsbedarf eingeräumt.
Nun müssen Taten folgen. Wir fordern die Bundesregierung daher auf:
unverzüglich einen gesetzlichen Regelungsvorschlag zur Schließung der Sicherungslücke zu unterbreiten.
Es muss die Möglichkeit eines nahtlosen Übergangs vom Arbeitslosengeld (SGB III) bis zum Beginn der Auszahlung einer Erwerbsminderungsrente (SGB VI) geben.
Die wenigen Menschen, die in dieser schwierigen Lebenssituation sind, dürfen dafür nicht bestraft werden. Ihr Problem muss menschenwürdig und gerecht gelöst werden.
Handeln Sie und das sofort!
Vielen Dank!
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