Ab 1. August 2013 haben alle Kinder unter drei Jahren ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungs- und Frühförderungsplatz. Im März 2012 fehlten noch mehr als 220.000 Betreuungsplätze. Aktuellere Zahlen liegen derzeit der Bundesregierung nicht vor. Die Bundesregierung setzt zur Sicherstellung des Rechtsanspruches auch auf den Ausbau der Betrieblichen Kinderbetreuung und hat jüngst Erfolge auf diesem Gebiet vermeldet. Dabei nannte sie allerdings keine Zahlen. Diese fragen wir nun ab.
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