Das geltende Recht führt dazu, dass der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung gesenkt werden muss, wenn die Höchstrücklage überschritten wird. Demnach müsste der Beitragssatz zum 1. Januar von 18,9 auf 18,3 Prozent sinken. Dies würde dazu führen, dass finanzieller Spielraum für dringend notwendige Leistungsverbesserungen verloren ginge. Das Gesetz muss deshalb noch in diesem Jahr geändert werden. Hierfür legt DIE LINKE einen abstimmungsreifen Regelungsvorschlag vor.
Aktueller denn je: Ausführliches Interview im „Versicherungsboten“ zu allen wichtigen Fragen rund um die gesetzliche und die private Rente
Bundestagsrede in der Orientierungsdebatte am 26. Januar 2022