Die Ziele der Hartz IV-Reform wurden von der rot-grünen Regierung wie folgt beschrieben (Bundestagsdrucksache 15/1516, S. 44):
Die Bilanz zeigt: Hartz IV ist in all den Zielen ein Misserfolg!
Die Fakten zu den offiziellen Reformzielen:
1. Erwerbsarbeitslose werden durch das Hartz IV-System nicht besser in Erwerbarbeit vermittelt. Von einer schnellen und passgenauen Vermittlung kann keine Rede sein. Der zentrale Indikator für die Qualität der Vermittlung ist die Verweildauer im Hartz IV-System. Fast 80% aller Leistungsberechtigten (77,6%) sind nach offiziellen Angaben der Bundesagentur für Arbeit mehr als ein Jahr im Hartz IV-Leistungsbezug, mehr als 46% sind bereits länger als vier Jahre im Leistungsbezug.
Die Verweildauer im Hartz IV-System übersteigt die so heftig kritisierten Vorgängersysteme Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe deutlich - und dieser Befund bleibt auch bestehen, wenn lediglich die Teilgruppe der statistisch als erwerbsloslos ausgewiesenen Leistungsberechtigten betrachtet wird.
Integrationen aus dem Hartz-System in die Erwerbstätigkeit sind ein vergleichsweise seltenes Ereignis - lediglich ein Viertel der erwerbsarbeitslosen Hartz-IV-Beziehenden beenden ihre Erwerbsarbeitslosigkeit durch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Weitaus bedeutender ist der Abgang in die Nichterwerbstätigkeit oder in eine Maßnahme. Die wenigen Integrationen in Erwerbsarbeit sind zudem nicht nachhaltig und führen häufig direkt in die Leiharbeit. So ist jede dritte Stelle, die in der Bundesagentur angeboten wird, eine Leiharbeitsstelle.
Die Arbeitsvermittlung der JobCenter ist damit unmittelbar für den Anstieg prekärer Beschäftigungsverhältnisse verantwortlich. Im Kern lässt sich ein Drehtüreffekt feststellen: 50% der Zugänge in Hartz IV waren bereits im Vorjahr Leistungsberechtigte und ein Viertel aller Abgänger sind nach drei Monaten wieder im Leistungsbezug. Ein nachhaltiger Erfolg ist kaum zu erkennen.
Die finanziellen Mittel zur Integration in Erwerbsarbeit durch Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung sind seit 2002 massiv zusammengestrichen worden. Betrugen die Aufgaben 2002 noch knapp über 22 Mrd. Euro (SGB II und SGB III zusammen), so fielen die Ausgaben bis 2011 um über 30% auf 15,6 Mrd. Euro. (Quelle: IAB Kurzbericht 8/2012, S. 7)
Der Kahlschlag bei der Arbeitsförderung ist ein zentraler Grund für die bescheidenen Erfolge bei der Integration von Erwerbsarbeitslosen in bedarfsdeckende Erwerbsarbeit. (weiterführend: www.linksfraktion.de/nachrichten/arbeitsmarktpolitik-weiter-talfahrt/)
Die von der Bundesregierung in ihrer Koalitionsvereinbarung angekündigten 1,4 Mrd. Euro an zusätzlichen Mitteln für die Eingliederungsleistungen (für die gesamte Legislaturperiode!) sind angesichts der bereits in den Haushaltsplanungen vorgesehenen Kürzungen nur ein Tropfen auf den heißen Stein.
2. Von einer ausreichenden materiellen Sicherung bei Arbeitslosigkeit kann keine Rede sein:
Arbeitslosengeld I bekommt nur noch eine Minderheit von einem Viertel der Erwerbsarbeitslosen und ist damit zu einer Randerscheinung geworden. Jede/r vierte Erwerbsarbeitslose landet direkt im Hartz-IV-System. Die Sicherung gegen Erwerbsarbeitslosigkeit ist mit Hartz IV weitgehend der Fürsorge übertragen worden. Aus einem erworbenen Rechtsanspruch wurde eine bedürftigkeitsgeprüfte Fürsorgeleistung.
Das Armutsrisiko ist bei Erwerbsarbeitslosen seit Ende der 1990er Jahre - insbesondere in Folge der Hartz-Reformen - dramatisch angestiegen:
Nach dem Sozio-ökonomischen Panel (SOEP) zwischen 1999 und 2010 von etwa 30% auf über 55%; nach den Ergebnissen der Einkommens-und Verbrauchsstichprobe (EVS) zwischen 2003 und 2008 von etwa 50% auf fast 75% der Erwerbsarbeitslosen). (Quelle: Bundesregierung: Lebenslagen in Deutschland. Der Vierte Armuts- und Reichtumsbericht 2013)
Hartz IV hat den Anspruch ein menschenwürdiges Existenzminimum zu garantieren, nie eingelöst. Hartz IV ist und bleibt Armut durch Gesetz. 2010 hat das Bundesverfassungsgericht die Ermittlung der Regelsätze durch die rot-grüne Bundesregierung verworfen und eine Neuermittlung der Regelsätze gefordert. Bei der Neuermittlung durch die schwarz-gelbe Koalition - durch die SPD-geführten Länder im Bundesrat letztlich mitgetragen - wurde getrickst und getäuscht, um Leistungserhöhungen für die ALG-II-Beziehenden zu verhindern. Das Sozialgericht Berlin hat am 25. April 2012 das Gesetz als verfassungswidrig eingestuft und dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt. Im Juli wurde durch ein offizielles Gutachten im Auftrag der Bundesregierung bekannt, dass in großem Umfang von Menschen, die unterhalb des Existenzminimums leben, ohne Ansprüche auf Hartz IV zu realisieren ("verdeckt Arme") auf das Existenzminimum geschlossen wurde - ein "Zirkelschluss", der vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich abgelehnt wurde. (Quelle: www.linksfraktion.de/im-wortlaut/taeuschen-tricksen-sparen/)
Die weiteren Leistungen bei Hartz IV wurden für die schwarz-gelbe Regierung zum Steinbruch für die Haushaltskonsolidierung. Mit dem sogenannten "Sparpaket" von 2010 wurde ein massiver Sozialabbau zu Lasten der Hartz-IV-Leistungsberechtigten eingeleitet: Die Rentenbeiträge (jährlich 1,8 Mrd. Euro) und das Erziehungsgeld (0,4 Mrd. Euro) wurden für SGB-II-Leistungsberechtigte ebenso abgeschafft - bzw. angerechnet, was im Ergebnis dasselbe bedeutet - wie der befristete Zuschlag nach dem Auslaufen des Arbeitslosengeldanspruchs (0,2 Mrd. Euro). Gleichzeitig wurde die aktive Arbeitsmarktpolitik um Milliardenbeträge massiv gekürzt: Ausgrenzung statt Eingliederung ist das Kennzeichen der schwarz-gelben Bundesregierung. Ein Politikwechsel ist durch schwarz-rot nicht zu erwarten: Hartz IV spielt im Koalitionsvertrag keine Rolle.
3 .Mit dem Gesamtpaket der Hartz IV-Reform sollten die Kommunen um 2,5 Mrd. Euro entlastet werden, während ansonsten keine finanziellen Umverteilungen zwischen den Gebietskörperschaften - Bund, Länder und Kommunen - vorgesehen waren. Tatsächlich ist die angestrebte Entlastung der Kommunen nie dokumentiert und belegt worden. Im Gegenteil: Die Kommunen klagen über steigende Ausgaben im Bereich des SGB II. Rudolph Martens von der Paritätischen Forschungsstelle hat detailliert aufgelistet, dass die Sozialkürzungen durch das "Sparpakte" von schwarz-gelb insbesondere die strukturschwachen Regionen treffen.
Eine massive Umverteilung durch die Hartz-Reformen hat aber stattgefunden. Sie wird öffentlich nicht thematisiert. Die Verantwortung für die soziale Sicherung von Erwerbsarbeitslosen wurde weitgehend auf das steuerfinanzierte Hartz IV verlagert. Die Reichweite der Arbeitslosenversicherung wurde geringer. Dies wurde genutzt, um den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung von 6,5% des beitragspflichtigen Entgelts im Jahr 2006 auf 3,0% seit dem 1. Januar 2011 zu senken. (Einnahmen der Bundesagentur für Arbeit durch Beiträge im Haushaltsjahr 2006: 51,1 Mrd. Euro gegenüber 26,5 Mrd. Euro im Jahr 2012; Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Statistik). Mit dieser Strukturveränderung wurden die sogenannten Arbeitgeber aus der Verantwortung entlassen und um zweistellige Milliardenbeiträge entlastet, während die abhängig Beschäftigen über erhöhte Verbrauchssteuern zur Finanzierung der Kosten der Erwerbslosigkeit herangezogen wurden.
4. Hartz IV entrechtet und entwürdigt die Leistungsberechtigten. Von der Schwächung der Rechtsposition ("jede Arbeit ist zumutbar"; keine aufschiebende Wirkung von Widersprüchen; Schnüffelpraxis zur Überprüfung möglicher "Bedarfsgemeinschaften" etc.) über aufgenötigte "Eingliederungsvereinbarungen" und sinnlose Maßnahmen bis zum allgegenwärtigen Damoklesschwert Sanktion reicht die Erniedrigung der Leistungsberechtigten.
Die Zahl der Sanktionen stieg seit Einführung von Hartz IV deutlich an - insbesondere bei den jungen Menschen bis 25 Jahre. Rund 3,5 % aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und über 5 % der unter 25-Jährigen wurden Ende 2012 Opfer einer Sanktion im Hartz-IV-System.
Ein erheblicher Teil der Widersprüche (37,6%) und Klagen (43,9%) gegen Sanktionen sind erfolgreich. (Quelle: Bundestag Drucksache 17/9335 und 18/27, Bundesagentur für Arbeit, Statistik)
5. Von einer "bürgerfreundlichen" Verwaltung kann keine Rede sein. Die Garantie des verfassungsrechtlich verbürgten menschenwürdigen Existenzminimums ist mit diesem Gesetz nicht zu gewährleisten. Das Regelwerk und die Praxis von Hartz IV dienen vielfach eher der Abschreckung als der Gewährleistung von sozialen Rechten. Dies erklärt z.T. auch die mit bis zu 4,9 Mio. extrem hohe Zahl von Menschen, die Hartz IV und andere Grundsicherungen trotz Anspruch nicht beantragen ("verdeckte Armut"). Das sind bis zu 43%. (Quelle: IAB: Simulationsrechnungen zum Ausmaß der Nicht-Inanspruchnahme von Leistungen der Grundsicherung, Forschungsbericht 5/2013)
6. Von einer breiten Zustimmung zu der Hartz IV-Reform kann keine Rede sein. Die Sorge vor dem Absturz befördert Abstiegsängste bis in die Mittelschichten, schwächt die Verhandlungsposition der abhängig Beschäftigten gegenüber ihren jeweiligen sogenannten Arbeitgebern und behandelt Leistungsberechtigte im Hartz IV-System wie würdelose Bittsteller. Die Bürgerinnen und Bürger haben kaum Vertrauen in die "Grundsicherung für Arbeitsuchende". Hartz IV findet zu Recht keine Zustimmung in der Gesellschaft. (vgl. z.B. Wolfgang Glatzer / Alfons Schmid: Wie stehen die Deutschen zum Sozialstaat?, In: Forschung Frankfurt 2/2010, S. 56)
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