„So sinnvoll der erleichterte Rentenzugang für besonders langjährige Versicherte ab 63 ist, so sehr wird dies dadurch entwertet, dass Beitragszeiten aus dem Arbeitslosenhilfe – und Hartz IV-Bezug nicht angerechnet werden. Darüber hinaus wird aus der Rente ab 63 schon bald eine Rente ab 65.
Die Verbesserung bei den Kindererziehungszeiten führt zwar zu einer Besser-, aber eben nicht zu der eigentlich gebotenen Gleichstellung. Jedes Kind auf dem Rentenkonto muss gleich viel wert sein. Egal, ob es 1960 oder 2010, in Dresden oder in Köln geboren wurde.
Am verheerendsten ist es aber, die Mütterrente aus Versichertenbeiträgen zu finanzieren. Auch nach 2019 bleibt sie mit vier Milliarden unterfinanziert. Das sind Milliarden, die für dringend notwendige Leistungsverbesserungen fehlen: Die Stabilisierung des Rentenniveaus, die Aussetzung der Rente erst ab 67 und die Abschaffung der Abschläge auf Erwerbsminderungsrenten.
Wir brauchen endlich eine grundlegende Rentenreform, die die gesetzliche Rente wieder Lebensstandard sichernd macht, ein realistisches Rentenalter für alle Beschäftigten mit flexiblen Übergängen für die, die lange gearbeitet haben oder nicht mehr können sowie eine solidarische Mindestrente, die im Alter ein Leben in Würde ermöglicht.“
Aktueller denn je: Ausführliches Interview im „Versicherungsboten“ zu allen wichtigen Fragen rund um die gesetzliche und die private Rente
Bundestagsrede in der Orientierungsdebatte am 26. Januar 2022