„Die Deutsche Rentenversicherung hat in ihrer Stellungnahme zum Rentenpaket der Bundesregierung nicht nur auf die unzureichende Datenlage hingewiesen. Nach ihrer Auffassung verstößt die Diskriminierung von Langzeitarbeitslosen gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes (Art. 3 GG). Deshalb fordert DIE LINKE gemeinsam mit vielen Sozialverbänden und Gewerkschaften: Alle Zeiten der Arbeitslosigkeit bei der Rente ab 63 müssen vollständig berücksichtigt werden. Vom abschlagsfreien Zugang ab 63 sollen alle Versicherten mit 45 Beitragsjahren und gleichgestellten Zeiten profitieren können. Das schließt Hartz-IV-Beziehende ein und das löst nicht nur das Datenproblem, sondern auch die soziale Schieflage."
Aktueller denn je: Ausführliches Interview im „Versicherungsboten“ zu allen wichtigen Fragen rund um die gesetzliche und die private Rente
Bundestagsrede in der Orientierungsdebatte am 26. Januar 2022