100% sozial
Matthias W. Birkwald

Antrag: Ghetto-Rentengesetz

Renten für Leistungsberechtigte des Ghetto-Rentengesetzes ab dem Jahr 1997 nachträglich auszahlen

20.02.2014

NS-Opfer, die in einem Ghetto geschuftet haben, sollen endlich ihre vollen Rentenansprüche erhalten. Bei über 20.000 Betroffenen wird die Rente nicht, wie vom Bundestag vor über zehn Jahren beschlossen, ab 1997 ausbezahlt, sondern mit über siebenjähriger Verspätung. Das bedeutet für viele Verluste in Höhe von mehreren zehntausend Euro. Es ist eine moralische und politische Pflicht, den heute noch lebenden NS-Opfern ihre Rechte so schnell wie möglich zu gewähren.

Downloads