Abschläge auf Erwerbsminderungsrenten sind sachfremd und ungerecht. Niemand wird absichtlich krank, um früher in Rente gehen zu können. Deshalb sind die Abschläge sofort zu streichen. Die gleichzeitige Anhebung der Zurechnungszeit um ein weiteres, auf 63 Jahre führt dazu, dass sich die Einkommenssituation Erwerbsgeminderter deutlich verbessert.
Aktueller denn je: Ausführliches Interview im „Versicherungsboten“ zu allen wichtigen Fragen rund um die gesetzliche und die private Rente
Bundestagsrede in der Orientierungsdebatte am 26. Januar 2022