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Matthias W. Birkwald

Erwerbsminderungsrente

Änderungsantrag zu der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz)

21.05.2014

Abschläge auf Erwerbsminderungsrenten sind sachfremd und ungerecht. Niemand wird absichtlich krank, um früher in Rente gehen zu können. Deshalb sind die Abschläge sofort zu streichen. Die gleichzeitige Anhebung der Zurechnungszeit um ein weiteres, auf 63 Jahre führt dazu, dass sich die Einkommenssituation Erwerbsgeminderter deutlich verbessert.