Die Finanzierung der sogenannten "Mütterrente" für vor 1992 geborene Kinder ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie ist deshalb zwingend aus Steuermitteln zu bezahlen. Bliebe es bei der unsachgemäßen Finanzierung aus Beiträgen, wie im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehen, würden Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung in Zukunft kaum mehr möglich sein.
Aktueller denn je: Ausführliches Interview im „Versicherungsboten“ zu allen wichtigen Fragen rund um die gesetzliche und die private Rente
Bundestagsrede in der Orientierungsdebatte am 26. Januar 2022