Die rentenrechtliche Absicherung von ALG II-Beziehenden wird deutlich verbessert, indem die Träger der Grundsicherung Rentenbeiträge in Höhe der Hälfte des Durchschnittsverdiensts abführen. ALG II-Beziehende erwerben damit pro Jahr 0,5 Entgeltpunkte. Damit auch Arbeitslosengeld- und Niedriglohnbeziehende ausreichend abgesichert sind, wird die Rente nach Mindesteinkommen entfristet und ein Existenz sichernder gesetzlicher Mindestlohn eingeführt.
Unser Antrag: dokumente.linksfraktion.net/drucksachen/7758692768_1701735.pdf
Aktueller denn je: Ausführliches Interview im „Versicherungsboten“ zu allen wichtigen Fragen rund um die gesetzliche und die private Rente
Bundestagsrede in der Orientierungsdebatte am 26. Januar 2022