Die Alternative zu Langzeiterwerbslosigkeit ist die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze, die in gesellschaftlichen wichtigen Bereichen liegen, voll versicherungspflichtig sind, freiwillig aus-geübt werden und nach Tarif bzw. ortsüblich entlohnt werden. Dabei ist die Untergrenze des Lohnes aber die existenzsichernde Ausgestaltung, die sich in jedem Fall an einem noch ein-zuführenden gesetzlichen Mindestlohn orientieren muss. Arbeitsplätzen auf dem 1. Arbeits-markt dürfen nicht verdrängt werden.
Unser Antrag: dokumente.linksfraktion.net/drucksachen/7704470839_1701397.pdf
Aktueller denn je: Ausführliches Interview im „Versicherungsboten“ zu allen wichtigen Fragen rund um die gesetzliche und die private Rente
Bundestagsrede in der Orientierungsdebatte am 26. Januar 2022