Vor dem Hintergrund zweier Vorlageentscheidungen des Oberlandesgerichts Koblenz (Rheinland-Pfalz) bzw. der Vergabekammer Arnsberg (Nordrhein-Westfalen) beim europäischen Gerichtshof (EuGH), zur Frage, ob vergabespezifische Mindestlöhne einen unzulässigen Eingriff in die Binnenmarktfreiheiten darstellen, wird die Bundesregierung gefragt, ob und wie sie sich inhaltlich gegenüber dem Gericht geäußert hat.
Aktueller denn je: Ausführliches Interview im „Versicherungsboten“ zu allen wichtigen Fragen rund um die gesetzliche und die private Rente
Bundestagsrede in der Orientierungsdebatte am 26. Januar 2022