„Das Grundrecht auf Sicherung des sozio-kulturellen Existenzminimums ist ein Eckpfeiler des sozialen Rechtsstaates. Wer es als ALG II- Berechtigter in Anspruch nimmt, hat ein selbstverständliches Recht auf eine faire und diskriminierungsfreie Behandlung und rechtsstaatliche Verfahren.“
Deshalb unterstütze ich den Aktionstag der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Erwerbslosengruppen und weiterer 60 örtlicher Initiativen zum Aktionstag „AufRecht bestehen: Kein Sonderrecht im JobCenter!“ am heutigen 2. September,“ erklärt Matthias W. Birkwald, Kölner Bundestagsabgeordneter und Obmann seiner Fraktion DIE LINKE im Ausschuss für Arbeit und Soziales.
„Keiner der grundlegenden Konstruktionsfehler des Armutsgesetzes Hartz IV kann allein durch einen faireren Umgang mit den Betroffenen behoben werden. Aber dass nach Auskunft der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der LINKEN aus dem vergangenen Jahr (BT-Drucksache 17/13449) 44 Prozent aller Sozialgerichtsklagen gegen Entscheidungen der JobCenter erfolgreich waren, macht deutlich, dass mit der Einhaltung sozialer Rechte und dem Verzicht auf willkürliche Entscheidungen und kleinliche Schikanen die Lebenssituation vieler Betroffener deutlich verbessert werden kann.“
DIE LINKE will Hartz IV grundsätzlich überwinden und hat mit der Forderung nach einer sanktionsfreien bedarfsdeckenden sozialen Mindestsicherung im Bundestag Vorschläge dafür vorgelegt.
Bei der bevorstehenden Gesetzesänderung zur „Rechtsvereinfachung im SGB II“ wird sich DIE LINKE allen Vorschlägen konsequent widersetzen, die wie z.B. die geplante Verkürzung der Fristen zur Nachzahlung rechtswidrig verweigerter Leistungen, die Rechte der Betroffenen weiter beschränken sollen.
Aktueller denn je: Ausführliches Interview im „Versicherungsboten“ zu allen wichtigen Fragen rund um die gesetzliche und die private Rente
Bundestagsrede in der Orientierungsdebatte am 26. Januar 2022