Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2012 wurde das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) für verfassungswidrig erklärt. Die Leistungen reichten offensichtlich nicht zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminiums aus. Die Menschenwürde sei migrationspolitisch nicht relativierbar, erklärte das Gericht unmissverständlich. DIE LINKE kämpft seit 1993 gegen das verfassungswidrige AsylbLG und fordert einen grundlegenden Wandel im Umgang mit Schutzsuchenden: Frühe Integration statt menschenrechtswidrige Abschreckung.
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Bundestagsrede in der Orientierungsdebatte am 26. Januar 2022