Auf Verlangen der LINKEN findet am Freitag, 29.04.2016, 11.20 Uhr, eine Debatte zur Petition von Inge Hannemann im Bundestag statt.
Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zur Beschlussempfehlung gemäß CDU/CSU- und SPD-Mehrheit im Petitionsausschuss, die Petition von Inge Hannemann ohne Folgen abzuschließen.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/082/1808236.pdf
Die Petition von Inge Hannemann mit 90.000 Unterstützungen lautete:
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Paragrafen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Grundsicherung für Arbeitsuchende, § 31 bis § 32 SGB II) und im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe, §39a SGB XII) ersatzlos zu streichen, die die Möglichkeit von Sanktionen bzw. Leistungseinschränkungen beinhalten.
Begründung
Die Sanktionen (§ 31 und § 32 Zweites Buch Sozialgesetzbuch) und die Leistungseinschränkungen (§ 39 a Zwölftes Sozialgesetzbuch) verletzen das Recht auf die Absicherung des zwingend gesetzlich festgelegten soziokulturellen Existenzminimums. Wem ganz oder teilweise die Grundsicherungsleistung gestrichen wird, dessen Existenz und gesellschaftliche Teilhabe ist bedroht.
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2013/_10/_23/Petition_46483.nc.html
DIE LINKE hat eine Debatte im Plenum des Bundestages zur skandalösen Beschlussempfehlung durchgesetzt und stellt oben aufgeführten Antrag, der (in der Sprache des Petitionswesens) die
Umsetzung des Anliegens von Inge Hannemann und der 90.000 Mitzeichnenden fordert.
Die Bundestagsverwaltung berichtet so darüber:
http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2016/kw17-ak-algii/419680
Inge Hannemann und das Team von sanktionsfrei.de verfolgen auf Einladung von Katja Kipping die Debatte von der Tribüne im Bundestag.
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