100% sozial
Matthias W. Birkwald

Erst angelockt, dann abgezockt

27.01.2016
Bundestagsfraktion DIE LINKE., R.S./M.St.

Seit Jahren machen entrüstete Rentnerinnen und Rentnern auf eine gravierende Ungerechtigkeit aufmerksam: Mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) wurde beschlossen, dass Bezüge aus der betrieblichen Altersversorgung wie Direktversicherungen von der Krankenkasse zu verbeitragen sind. Dies gilt auch für Kapitalabfindungen. Im Unterschied zum halben Beitragssatz für gesetzliche Renten muss der volle Beitragssatz gezahlt werden. Diese Regelung traf rückwirkend auch Verträge, die bereits vor Inkrafttreten des GMG am 1. Januar 2004 abgeschlossen worden waren. PKV-Versicherte sind nicht betroffen.

Vollkommen zu Recht fühlen sich die Betroffenen vom Gesetzgeber betrogen. Für sie ist dies nichts anderes als eine „kalte Enteignung“ zu Lasten der von ihrem Gehalt abgeführten Altersvorsorge. Denn nicht selten haben sie ein Verlustgeschäft gemacht, da die Kapitalabfindung nicht einmal mehr den eingezahlten Versicherungsbeiträgen entspricht. Aus ihrer finanziellen Lebensplanung wurde ein Vabanquespiel.

Nun fand im Ausschuss für Gesundheit eine öffentliche Anhörung zu einem ANTRAG der Linksfraktion statt. Wir fordern, klipp und klar zu regeln, dass Krankenversicherungsbeiträge für Betriebsrenten nur einmal abgeführt werden müssen. Wenn diese bereits in der Ansparphase abgeführt wurden, dürfen in der Leistungsphase bzw. auf die Kapitalabfindung keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge mehr fällig werden.

Sozialverbände sehen überfälligen gesetzgeberischen Korrekturbedarf

Der Sozialverband VdK merkte an, selbst wenn die Doppelverbeitragung nicht verfassungswidrig sein sollte, sie doch für Ungerechtigkeiten sorge. „Während das Bundesverfassungsgericht nur Grundrechtsverstöße prüft, obliegt es dem Deutschen Bundestag die soziale Gerechtigkeit zu wahren.“ Statt Rentnerinnen und Rentner zur Kasse zu bitten, müsste eine Bürgerversicherung eingeführt werden, die gerecht auch höhere Einkommen belaste. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) bemängelte, dass von Rentnerinnen und Rentnern zusätzlich ein "Sonderopfer" verlangt wird. Dies verstoße gegen das Solidarprinzip.

Einzelsachverständige Sternberg-Frey:

Die Sachverständige Frau Sternberg-Frey, Journalistin der Zeitschrift Ökotest, forderte das „…bunte Durcheinander in der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung von Betriebsrenten“ zu beseitigen. Betroffen seien vor allem Gering- und Durchschnittsverdiener sowie Familien. „Insofern existiert seit Verabschiedung des GKV-Modernisierungsgesetzes eine soziale Unwucht im Bereich der arbeitnehmerfinanzierten Betriebsrenten, die vor allem jene belastet, die von Altersarmut bzw. rückläufigen gesetzlichen Renten besonders betroffen sind.“

DGB: Doppelverbeitragung führt zu Wertungswidersprüchen bei der Alterssicherung

Der Deutsche Gewerkschaftsbund sieht Widersprüche: „Einerseits sollen die Beschäftigten die betriebliche Altersversorgung nutzen, um sich gegen das gewollt sinkende Rentenniveau in der gesetzlichen Rentenversicherung abzusichern, andererseits wird die Vorsorgeleistung durch Entgeltumwandlung wesentlich unattraktiver gemacht, wenn die Beitragsleistung aus verbeitragtem Einkommen finanziert wird und die Rentenzahlung nochmals verbeitragt wird.“ Zugleich macht der DGB deutlich, dass die steuerlich geförderte private Vorsorge (Riester-Rente) nach seiner Analyse gescheitert sei.

GKV-Spitzenverband redet Problem klein

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung war der Meinung, es sei nur ein Randthema, das „nur in sehr begrenztem Ausmaß“ auftrete. Hier konterte der Verfassungsrechtler Professor Bieback. Das Problem existiert nicht erst seit 2004. Auch Verträge, die vorher abgeschlossen wurden und nun oder in Zukunft zur Auszahlung kommen, sind betroffen. Klaus Stiefermann von der renommierten aba (Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e. V.) ergänzte, dass große Versorgungswerke mit hundertausenden Versicherten, z.B. der Chemischen Industrie, unter die ungerechte Regelung fallen.

Unterstützung durch den Arbeitgeberverband

Selbst die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) sieht Handlungsbedarf. „Die Vermeidung der Doppelverbeitragung muss dabei für die Zukunft in allen Fällen unterbunden werden“, erklärt der BDA und stellt fest: „Die im Antrag der Linksfraktion erhobene Forderung ist richtig“. Gefreut haben wir uns auch über den Verein der GMG-Geschädigten. Viele der Betroffenen waren zu einer Protestkundgebung vor dem Anhörungssaal erschienen, auf der auch der rentenpolitische Sprecher der Linksfraktion Matthias W. Birkwald zu ihnen sprach. Endlich wurde ihr Anliegen in den Bundestag getragen.

Veröffentlicht auf www.linksfraktion.de/nachrichten/erst-angelockt-dann-abgezockt/