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Matthias W. Birkwald

Bilanz der Zwangsverrentung und mögliche Reformoptionen

Antwort auf Kleine Anfrage

15.08.2016

Nach § 12a SGB II können Personen, die das 63. Lebensjahr vollendet und die Voraussetzungen für eine vorgezogenen Rente wegen Alters erfüllt haben, gegen ihren Willen verrentet werden. Der rentenrechtliche Grundsatz, dass ausschließlich betroffene Personen über ihren Antrag auf eine vorgezogene Rente entscheiden, wird ausgehebelt. Daher handelt es sich um einen massiven Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen – um eine Zwangsverrentung. Die LINKE interessiert erneut der aktuellen Sachstand zum Thema.

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