Die Bundesregierung will laut ihrem am 8. Juni 2010 im Kabinett beschlossenen Kürzungspaket unter anderem die Rentenbeiträge für Bezieher*innen von Arbeitslosengeld II abschaffen, um "die Anreize zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zu stärken". Im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages begründete die Bundesregierung diese Maßnahme unter anderem damit, dass sich durch "die bisherige Rentenbeitragszahlung des Bundes für Bezieher von Arbeitslosengeld II deren spätere monatliche Rente um nur rund 2 Euro je Jahr des Bezugs von Arbeitslosengeld II [erhöht]. Menschen mit sehr langen Leistungsbezugszeiträumen wären deshalb ohnehin auf die Grundsicherung im Alter angewiesen".
Der Rentenversicherung würden durch diese Maßnahme Mindereinnahmen von 1,8 Mrd. Euro jährlich entstehen und die Nachhaltigkeitsrücklage der gesetzlichen Rentenversicherung würde bis 2014 um rund 8 Mrd. Euro geringer ausfallen. Die Auswirkungen sowohl auf den Anspruchserwerb der Betroffenen als auch auf die Finanzen der Rentenkasse und der Kommunen sollen mit der kleinen Anfrage abgefragt, quantifiziert und problematisiert werden.
Die Antwort der Bundesregierung liegt als Drucksache Nr. 17/2593 vor. Matthias W. Brkwald, rentenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, fordert in einer Pressemitteilung die Rentenbeiträge von SGB II-Betroffenen auf die Hälfte des Durchschnittsentgelts anzuheben, damit ein wirksamer Schutz vor Altersarmut gegeben ist – Langzeiterwerbslose dürften nicht auf die Grundsicherung im Alter verwiesen werden.
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