Seit dem Jahresbeginn 2008 droht älteren SGB II Leistungsberechtigten eine zwangsweise Frühverrentung. Leistungsberechtige, die die Voraussetzungen für eine vorgezogene Altersrente erfüllen, können von den JobCentern dazu aufgefordert werden, einen Rentenantrag zu stellen. Das SGB II ermöglicht den Jobcentern auch ohne Zustimmung der betroffenen Leistungsberechtigten direkt einen entsprechenden Antrag zu stellen. Der Wille des betroffenen Menschen – ob er dem Arbeitsmarkt weiter zur Verfügung stehen möchte oder nicht – spielt keine Rolle. Daher handelt es sich um eine Zwangsverrentung.
Aktueller denn je: Ausführliches Interview im „Versicherungsboten“ zu allen wichtigen Fragen rund um die gesetzliche und die private Rente
Bundestagsrede in der Orientierungsdebatte am 26. Januar 2022