100% sozial
Matthias W. Birkwald

Zwangsverrentung von SGB II-Leistungsberechtigten

Antwort auf die Kleine Anfrage

10.12.2013

Seit dem Jahresbeginn 2008 droht älteren SGB II Leistungsberechtigten eine zwangsweise Frühverrentung. Leistungsberechtige, die die Voraussetzungen für eine vorgezogene Altersrente erfüllen, können von den JobCentern dazu aufgefordert werden, einen Rentenantrag zu stellen. Das SGB II ermöglicht den Jobcentern auch ohne Zustimmung der betroffenen Leistungsberechtigten direkt einen entsprechenden Antrag zu stellen. Der Wille des betroffenen Menschen – ob er dem Arbeitsmarkt weiter zur Verfügung stehen möchte oder nicht – spielt keine Rolle. Daher handelt es sich um eine Zwangsverrentung.