Seit Jahresbeginn 2008 sind Hartz-IV-Leistungsberechtigte bei Vorliegen der rentenrechtlichen Voraussetzungen verpflichtet, eine vorzeitige Rente zu beantragen. Der Wille der Betroffenen spielt keine Rolle, also handelt es sich daher um eine Zwangsverrentung! Zwangsverrentungen greifen nicht nur in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen ein, sondern auch in ihre erworbenen sozialen Rechte. Zwangsverrentungen gehen regelmäßig mit massiven und dauerhaften Abschlägen bei der Rente einher und forcieren somit Altersarmut.
Aktueller denn je: Ausführliches Interview im „Versicherungsboten“ zu allen wichtigen Fragen rund um die gesetzliche und die private Rente
Bundestagsrede in der Orientierungsdebatte am 26. Januar 2022