100% sozial
Matthias W. Birkwald

Abschaffung der Zwangsverrentung von SGB-II-Leistungsberechtigten

Antrag

20.02.2014

Seit Jahresbeginn 2008 sind Hartz-IV-Leistungsberechtigte bei Vorliegen der rentenrechtlichen Voraussetzungen verpflichtet, eine vorzeitige Rente zu beantragen. Der Wille der Betroffenen spielt keine Rolle, also handelt es sich daher um eine Zwangsverrentung! Zwangsverrentungen greifen nicht nur in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen ein, sondern auch in ihre erworbenen sozialen Rechte. Zwangsverrentungen gehen regelmäßig mit massiven und dauerhaften Abschlägen bei der Rente einher und forcieren somit Altersarmut.

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