Sozialkassen vor Beitragsverlusten bewahren
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Bundesarbeitsgericht, Herr Vogel, hat am Dienstag ein klares und deutliches Urteil gefällt: Die sogenannte Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen, kurz CGZP, ist tarifunfähig. Das heißt, die christlichen Gewerkschaften hätten niemals Lohndumpingtarifverträge abschließen dürfen, und sie dürfen es auch künftig nicht ...