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Matthias W. Birkwald

Aktualisierte Stellungnahme von Matthias W. Birkwald zum Referentenentwurf zur sogenannten Grundrente

"Die "sogenannte Grundrente" ist nicht Fisch noch Fleisch! Sie gaukeln den Betroffenenen was vor, dass Sie nicht halten können!" sagt Matthias W. Birkwald zum Grundrentengesetzentwurf.

15.05.2020

NEU: Am 2. Juli  2020 fanden im Plenum des Deutschen Bundestages die zweite und dritte Lesung des Grundrenten-Gesetzes der Bundesregierung statt. Die Reden von Matthias W. Birkwald finden Sie hier zum Ansehen und -hören. Den gesamten Debattenverlauf können Sie hier sich anhören und -sehen.

Den Entschießungsantrag der LINKEN zum Grundrentengesetz und acht Änderungsanträge finden Sie am Ende diesen Textes unter Download.

NEU: Am 15. Mai  2020 fand im Plenum des Deutschen Bundestages die erste Lesung des Grundrenten-Gesetzes der Bundesregierung statt. Die Reden von Matthias W. Birkwald finden Sie hier zum Ansehen und -hören. Den gesamten Debattenverlauf können Sie hier sich anhören und -sehen.

19. Februar 2020:

Dem Gesetzentwurf von Bundesminister Hubertus Heil aus dem Februar 2019 hätte DIE LINKE trotz einiger Kritik am Namen und im Detail zugestimmt. Dem nach dem Koalitionskompromiss vom 10. November 2019 dann am 16. Januar 2020 und 06. Februar 2020 nochmal verschärften Referentenentwurf, der im Vergleich dazu deutliche Verschlechterungen enthält, für die einzig und allein die CDU/CSU die Verantwortung trägt, kann so nicht zugestimmt werden.

Dazu bräuchte es im parlamentarischen Verfahren deutliche Änderungen. Änderungen, die Gewerkschaften, Sozialverbände, andere Sachverständige und DIE LINKE zum Teil unisono fordern.

DIE LINKE wird im Parlament für folgende Änderungen am Gesetzentwurf kämpfen:

  • 33 Beitragsjahre sind als Einstiegshürde zu hoch. DIE LINKE fordert, dass 25 Jahre (DGB und VdK: 30 Jahre) als Zugangsvoraussetzung reichen mögen, so, wie es die CDU/CSU bei der „Rente nach Mindesteinkommen“ im Jahre 1972 gefordert und bei der sozialliberalen Koalition durchgesetzt hat (sic!). Sehr wichtig ist uns ebenfalls, dass Arbeitslosigkeit, Zeiten des Mutterschutzes und vor allem die Zurechnungszeiten bei der Erwerbsminderungsrente zu den Grundrentenjahren zählten. Dann würden auch die Erwerbsminderungsrentner*innen davon profitieren. Dies fordern der DGB, der Paritätische, der SoVD, der VdK und andere ebenfalls.
  • Die Anhebung der Untergrenze an Entgeltpunkten (von 0,2 Epen im Eckpunktepapier aus dem Februar 2019 über 0,24 im Entwurf des Ministers aus dem Mai 2019 bis aktuell rauf auf 0,3 EPe im Referentenentwurf nach Intervention der Union) und vor allem die Kürzung des Zuschlags um völlig willkürliche und keinesfalls sachgerechte 12,5 Prozent aus rein ideologischen Gründen der Konservativen treffen überproportional Menschen mit niedrigen Renten. Darum müssen sie unbedingt beide gestrichen werden.
  • Auch die Ehefrau eines gut verdienenden Mannes, die 35 Jahre zu niedrigen Löhnen arbeiten musste, hat sich ihren Rentenzuschlag verdient. Das gilt selbstverständlich auch umgekehrt. Die Einkommensprüfung ist bei dieser Leistung verzichtbar!

Anmerkung: Der von der Deutschen Rentenversicherung dafür prognostizierte Verwaltungsaufwand ist enorm. Auch für den Rentenbestand könnte stattdessen eine pauschale Regelung wie bei der sogenannten „Mütterrente“ gefunden werden. Sollte die Einkommensprüfung als vollautomatisierter Datenabgleich zwischen den Finanzämtern und der DRV rechtlich und technisch adminstrierbar sein, könnte dieser automatische Datenabgleich – so der PARITÄTISCHE in seiner Stellungnahme – zu einer erheblichen Erleichterung der Verwaltungsverfahren im Sinne der Betroffenen führen. Bei der sogenannten „Grundrente“ und bei anderen Sozialleistungen. Es bleibt allerdings abzuwarten, ob dies - wie angekündigt - überhaupt „unbürokratisch“ und unter Berücksichtigung des Datenschutzes umsetzbar sein wird.

  • Die Freibeträge für das Wohngeld und für gesetzliche Renten in der „Grundsicherung im Alter“ dürfen nicht an 33 Beitragsjahre gekoppelt werden. Wir LINKEN fordern, dass letzterer für alle gesetzlichen Renten gelten muss und insofern mit den Freibeträgen für Riester- und Betriebsrenten gleichgestellt wird. Diese Forderung wird ebenfalls vom DGB, von vielen Sozialverbänden und anderen Expert*innen erhoben.
  • Als Gegenfinanzierung für unsere Vorschläge fordern wir LINKEN, dass der gesetzliche Mindestlohn sofort auf mindestens zwölf Euro brutto angehoben werden möge. Das würde die Kosten für die sogenannte „Grundrente“ mittel- und langfristig erheblich reduzieren und zwar zu Lasten der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.

Das wäre sachlich angemessen und sozial gerecht, denn sie sind es, die von den zu niedrigen Löhnen profitieren.

Weitere Infos gibt es auch hier!