Kinderrechte umfassend stärken und ins Grundgesetz aufnehmen
Die 1989 verabschiedete UN-Kinderrechtskonvention verlangt eine vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohl bei allen staatlichen Maßnahmen. Zwar hat die Bundesregierung ihre Vorbehaltserklärung gegenüber der UN-Kinderrechtskonvention zurückgenommen, allerdings fehlt die Umsetzung. Mit dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, die UN-Kinderrechtkonvention umzusetzen und die Bundesländer in die Pflicht zu nehmen ...