Diskriminierungsschutz für chronisch erkrankte Menschen ins Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz aufnehmen
Chronisch erkrankte Menschen sind bislang nicht ausdrücklich durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz geschützt. Diese Lücke ist durch eine Ergänzung des AGG zu schließen. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes und Betroffenenorganisationen fordern seit geraumer Zeit die Schließung dieser Lücke ...