Bezüge, Nebentätigkeiten und Spenden
Abgeordnete werden nicht wie Arbeitnehmer oder Beamte bezahlt, sondern sind Inhaber eines öffentlichen Amtes. Dieses Amt sollte jeder unabhängig von seiner individuellen Lebenssituation ausüben können: Es gilt das Prinzip des chancengleichen Zugangs zum Abgeordnetenmandat.