Soziale Gerechtigkeit für arbeitende Strafgefangene Wer arbeitet, muss rentenversichert sein!
Strafgefangene sind während der Haftzeit zur Arbeit verpflichtet. Aber Rentenansprüche können sie dadurch nicht erwerben, obwohl bereits vor nunmehr 35 Jahren mit einer Reform des Strafvollzugsgesetzes beschlossen worden war, dass Strafgefangene umfassend in die Sozialversicherungen einbezogen werden sollen ...