Abschaffung der Zwangsverrentung von SGB-II-Leistungsberechtigten
Seit Jahresbeginn 2008 sind Hartz-IV-Leistungsberechtigte bei Vorliegen der rentenrechtlichen Voraussetzungen verpflichtet, eine vorzeitige Rente zu beantragen. Der Wille der Betroffenen spielt keine Rolle, also handelt es sich daher um eine Zwangsverrentung! Zwangsverrentungen greifen nicht nur in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen ein, sondern auch in ihre erworbenen sozialen Rechte ...