Bilanz der Zwangsverrentung und mögliche Reformoptionen
Nach § 12a SGB II können Personen, die das 63. Lebensjahr vollendet und die Voraussetzungen für eine vorgezogenen Rente wegen Alters erfüllt haben, gegen ihren Willen verrentet werden. Der rentenrechtliche Grundsatz, dass ausschließlich betroffene Personen über ihren Antrag auf eine vorgezogene Rente entscheiden, wird ausgehebelt ...