Nachgehakt: Prüfbericht zur Rente erst ab 67 - Vermeintliche Erfolgsquoten bejubelt, harte Fakten verschwiegen
Seit nunmehr zwei Wochen liegt der erste Prüfbericht zur Rente erst ab 67 nach § 154 Abs. 4 SGB VI (BT-Drs. 17/3814) vor. Die Daten, die Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen darin zur Arbeitsmarktlage Älterer präsentiert, sind für die Frage der Rente erst ab 67 nicht einschlägig. Und harte Fakten tauchen im Bericht hingegen gar nicht erst auf ...