Rückkehrrecht in Vollzeit für alle Beschäftigten
Die Möglichkeit, vorübergehend die Arbeitszeit zu reduzieren, muss allen Beschäftigten offen stehen. Vielfältige Gründe können eine temporäre Teilzeitbeschäftigung erforderlich oder wünschenswert machen. Sei es die Erziehung von Kindern, die Pflege von Angehörigen, eine nebenberufliche Qualifizierung oder einfach mehr freie Zeit für das Privatleben ...